Das Motto

Das Motto regt sofort zu weiteren Wortspielen an. Manche sind hilfreich, andere führen weg. Doch es erfüllt seine Funktion: Aufmerksamkeit zu erzeugen und eine Aussage zu transportieren: Die Überlegung „Ich glaub“ reift zum Entschluss „Ich wähl“. Glaube und Wahl haben etwas miteinander zu tun, nicht nur am Wahltag. Das Erkennungszeichen der Christen, der Fisch, ist hier mit dem (Wahl) Kreuz verbunden. Sein Rot findet sich als liturgische Farbe bei den Festen der Kirche wieder. Mit der Kirchenvorstandswahl treten unsere Landeskirche und Ihre Gemeinden in die Öffentlichkeit. Menschen werden in unterschiedlicher Weise auf Kirche aufmerksam. Gespräche und neue Kontakte entstehen. Das Motto hilft, Gemeinsamkeiten in der kirchlichen Landschaft zu entdecken.

 

Bedeutung des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In einer sechsjährigen Wahlperiode gestalten die von den Gemeindegliedern Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch die Pfarrerinnen und Pfarrer der jeweiligen Gemeinden. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde arbeiten gemeinsam daran, ihre kleine Welt zu verbessern.

 

Aufgaben des Kirchenvorstands

Die Aufgaben eines Kirchenvorstandes sind vielfältig. Er hat zusammen mit dem Pfarrer /der Pfarrerin die Gemeinde in allen Belangen zu leiten und zu vertreten.

Wann finden welche Gottesdienste statt?

Wie soll der Konfirmationsunterricht aussehen?

Wie kann das Evangelium heute glaubwürdig verkündet werden?

Mit wem soll die neue Pfarrstelle besetzt werden?

Welche Mitglieder des Kirchenvorstands sollen unsere Gemeinde in den regionalen und überregionalen Kirchenparlamenten, in der Dekanatssynode bzw. in der Landessynode, vertreten?

 

Solche Fragen diskutiert und entscheidet der Kirchenvorstand. Hinzu kommt die Förderung u.a. der Bereiche Diakonie, Mission und Jugendarbeit, Aufgaben auf vermögensrechtlichem Gebiet wie z.B. der Beschluss über den Haushaltsplan und das Engagement um die Gewinnung von Spenden. Gibt es innerhalb der Gemeinde Kontroversen, nimmt der Kirchenvorstand eine vermittelnde Funktion ein.

 

Voraussetzungen für eine Kandidatur

Wenn Sie bei der Kirchenvorstandswahl 2012 kandidieren möchten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und länger als drei Monate Mitglied Ihrer Kirchengemeinde sein.
 

Ich möchte kandidieren!

Sprechen Sie mit einem Mitglied des Kirchenvorstandes oder mit Pfarrer Sebastian Herzog. Dort erfahren Sie mehr über das Amt und alles Wichtige über Ihre Kandidatur.
 
Weitere Informationen bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt es hier