So wird gewählt:
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten angehören (also seit dem 20. Juli 2024) und in der Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Sie werden angeschrieben:
Bis Ende September 2024 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort nötig sind.
Wichtig: Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl in unsere Gemeinde gezogen sind. Bitte fragen Sie in diesem Fall im Pfarramt nach, ob Sie bereits in der Wählerliste aufgeführt sind. Gegebenenfalls bitten Sie darum, aufgenommen zu werden. Im Fall einer Umgemeindung von einer anderen Gemeinde muss diese vor dem 20. Juli 2024 erfolgt sein.
Wen wählen wir?
Die Wahlen für den Kirchenvorstand sind Personenwahlen. Sie geben Ihre Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel von Gustav-Adolf verzeichnet sind. Den Stimmzettel erhalten Sie per Post zusammen mit den Wahlunterlagen. Auf dem Wahlzettel stehen die Namen der 20 Kandidierenden. Sie haben acht Stimmen und dürfen daher bis zu acht Personen maximal eine Stimme geben.
Hier unsere Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge: